Markenrecht
Wir betreuen Ihre Marke von der Entwicklung und strategischen Planung über die Eintragung und Pflege bis hin zur Verteidigung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren – und wir beraten und vertreten Sie selbstverständlich auch beim Verkauf der Marke bzw. generell bei der Vermarktung Ihrer Rechte.
Der sachliche Schutzumfang der Marke wird durch das eingereichte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bestimmt. Hier liegt auch der Schwerpunkt unserer Beratung bei Anmeldungen: Wie weit soll das Dienstleistungsverzeichnis gehen? So weit wie möglich, mit dem Risiko von Widersprüchen? So eng wie möglich, mit dem Risiko, dass ein Jahr später erneut angemeldet werden muss?
Auch für die Beantwortung der Frage, in welchem geografischen Umfang die Marke gelten soll (deutschlandweit, europaweit, international), ist strategische Beratung notwendig: So hat zwar die Unionsmarke den Vorteil, dass sie in allen Ländern der europäischen Union Schutz gewährt – wenn sie denn eingetragen wird. Wird in einem EU-Land ein Widerspruch eingereicht, wird die gesamte Marke nicht eingetragen – für alle Länder. Hier kann es ratsam sein, zunächst eine DE-Marke anzumelden und dann eine Unionsmarke oder eine IR-Marke darauf „aufzusetzen“.
Da wir auch in englischer Sprache arbeiten, können wir Sie selbstverständlich auch vor den internationalen Behörden und Gerichten vertreten.
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