Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten unseren Mandanten umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht fängt idealerweise schon vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses an und setzt sich im laufenden Arbeitsverhältnis fort. Dazu gehört unter anderem die Erstellung bzw. Prüfung von arbeitsrechtlichen Verträgen (z.B. Anstellungsverträge, Verträge nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Künstler-Dienstverträge, Sabbatical-Verträge, Aufhebungsverträge, Ruhensverträge), die Beratung und Vertretung in kollektivarbeitsrechtlichen Fragen, die Klärung von rechtlichen Fragen im Arbeitsverhältnis…
Personalpolitische Umstrukturierungen begleiten wir von der gemeinsamen Erarbeitung von Personalkonzepten bis hin zu deren Umsetzung. In vielen Fällen können aufwändige gerichtliche Verfahren vermieden werden, wenn vorher gemeinsam mit den Beteiligten eine Lösung gefunden wird. Und oftmals ist es gerade der externe Berater, der ein Auge dafür hat, welche Möglichkeiten der Einigung sich abseits des Althergebrachten erschließen.
Kommt es dann trotz allem zur Klage, vertreten wir Sie über alle Instanzen.
Da wir auch in französischer Sprache arbeiten, können wir unsere Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Verträgen in deutscher und in französischer Sprache anbieten, z.B. für französische Unternehmen, die Arbeitnehmer oder Handelsvertreter in Deutschland beschäftigen.
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