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Deutsch-Französiches Recht

Deutsch-Französiches Recht

In Zusammenarbeit mit Maître Marie-Anne Buron bieten wir die Beratung und Vertretung in deutsch-französischen Rechtsangelegenheiten an, sowohl in Frankreich als auch in Deutschland. Maître Buron vertritt unsere Mandanten in Frankreich und vor französischen Gerichten und Behörden, Frau Rechtsanwältin Dr. Palzer oder Frau Rechtsanwältin Berger vertreten die Mandanten in Deutschland und vor deutschen Gerichten und Behörden.

Das Spektrum der Rechtsprobleme, die sich im grenznahen Bereich ergeben können, ist breit gefächert und reicht von arbeitsrechtlichen Problemen über wirtschaftsrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen (z.B. Grundeigentum / Wochenendhaus in Frankreich, Haftung bei grenzüberschreitender Lieferung) bis hin zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen des jeweils anderen Staates.

In vielen Fällen muss zuerst das anwendbare Recht bestimmt werden. Wir klären dann, ob deutsches oder französisches Recht anwendbar ist. Erst dann kann entschieden werden. welche Rechtsanwältin zuständig ist. Inhaltlich bearbeiten wir grenzüberschreitend die Tätigkeitsbereiche Wirtschaftsrecht (Arbeitsrecht, Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Werberecht); Medien sowie Urheber und IT-Recht .

Die Vertretung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr ist besonders beratungsintensiv, da die Rechtsordnungen in Deutschland und Frankreich sich erheblich unterscheiden. Dies gilt vor allem für das Arbeitsrecht. In Frankreich gibt es eine umfassende Tarifbindung, die die Rechtsstellung des Arbeitnehmers extrem schützt. Der Conseil de Prud’Hommes, der in erster Instanz urteilt, ist zudem nicht mit dem deutschen Arbeitsgericht zu vergleichen.

Da die Mandanten vor dem Hintergrund ihres jeweiligen Rechtsraums ihr Rechtsproblem sehen, ist für den beratenden Anwalt die Kenntnis beider Rechtsordnungen notwendig, um die Wünsche des Mandanten adäquat umsetzen zu können. 

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